Ab 01.09.2024 gelten folgende Beiträge:
Durchschnittliche tägliche Nutzungszeit | U 3-Beitrag | Regelbeitrag Kindergarten ab 3 Jahren | Hort |
2-3 Stunden ohne Hausaufgaben | nicht buchbar | nicht buchbar | 100,00 € |
2-3 Stunden mit Hausaufgaben | nicht buchbar | nicht buchbar | 125,00 € |
3 - 4 Stunden | 160,00 € | nicht buchbar | 133,00 € |
4 - 5 Stunden | 178,00 € | 135,00 € | 141,00 € |
5 - 6 Stunden | 196,00 € | 143,00 € | 149,00 € |
6 - 7 Stunden | 214,00 € | 151,00 € | 157,00 € |
7 - 8 Stunden | 232,00 € | 159,00 € | 165,00 € |
8 - 9 Stunden | 250,00 € | 167,00 € | 173,00 € |
ab 9 Stunden | 268,00 € | 175,00 € | 181,00 € |
- Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss (Zuschuss von 100,00 € für jedes Kind von 3 Jahren bis zur Einschulung) wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend.
- Laut § 23 a BayKiBiG kann das Bayerische Krippengeld seit 01.01.2020 auf der Homepage des ZBFS unter unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld gegebenenfalls beantragt werden.
- Die Beiträge sind in 12 Monatsraten zu begleichen (September bis einschließlich August).
- Sollte das Kind von der Aufnahme in die Grundschule nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG zurückgestellt werden, wird der Träger umgehend (gemäß Art. 26 a BayKiBiG) mit einer Kopie des Rückstellungsbescheids darüber unterrichtet.
* Die Schließzeiten sind in den ersten 3 Wochen der Sommerferien - plus 1 für Planungstag, vom 24.12 bis 06.01. des Folgejahres, ein Tag im Frühjahr für den gemeindlichen Betriebsausflug und ein Tag in den Herbstferien für Teamfortbildung.